Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Donnerstag, 11. November 2010

Demokratisierung des Notstands-Parlamentarische Demokratie in der Krise

Sarah Luzia Hassel-Reusing 11.November 2010 | Unser Politikblog

Die Ausrufung eines Notstands birgt immer auch die Gefahr des Mißbrauchs des Notstandsrechts bzw. der Überschreitung der für den Notstand verfassungsmäßig vorgesehenen Kompetenzen.


Am deutlichsten ist dieses derzeit auch an Rumänien zu sehen. Dessen Regierung hat sich am 05.02.2010 in Tz. 10 eines Memorandum of Understanding mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ver-pflichtet, per Noverordnungen die Finanzverwaltung umzustrukturieren.

Angesichts des Notstands in Rumänien scheint die Orientierung an den Grund- und Menschenrechten so weit aus dem Blick der dortigen Entscheidungsträger verloren gegangen zu sein, dass die Kreditauflagen des IWF überhaupt keiner ordentlichen Grund- und Menschenrechtsprüfung mehr unterzogen worden sind.

Am deutlichsten wird das am Kollaps des rumänischen Gesundheitswesens auf Grund von IWF-Kreditauflagen. Dort erzwingt der IWF gerade die Schließung von 150 bis 200 der 435 Krankenhäuser sowie zusätzlich der Streichung von 9.300 bis 10.000 Betten in den verbleibenden Kliniken. Außerdem erzwingt er ein Zuzahlungssystem für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversiche-rung. Durch die Zuzahlung wird die letzte für alle Bürger funktionierende Bastion der rumänischen Gesundheitsversorgung, nämlich die ambulante ärztliche Versorgung, den Armen auch noch weggenommen. Krankenhausaufenthalte waren für die arme Bevölkerungsmehrheit schon ohne IWF oft unerschwinglich, da sie die Materialien und die Medikamente bereits vor dem IWF und seinem Notstand selbst bezahlen mussten.

Die Durchschnittsrente liegt in Rumänien bei 180 Euro, der Durchschnittslohn bei 448 Euro.

Dieses Beispiel zeigt dramatische Verletzungen des Menschenrechts auf das für den jeweiligen Menschen erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozial-pakt) auf. Das wiegt besonders schwer, weil laut dem Allgemeinen Kommentar Nr. 14 zum Uno- Sozialpakt beim Menschenrecht auf Gesundheit nicht nur bei allen Rückschritten die Beweislast des Staates besteht, dass zuvor alle verfügbaren Mittel für die Verwirklichung des Rechts auf Gesund-heit ausgeschöpft worden sind, sondern weil darüber hinaus, wenn das Geld nicht zur Verwirkli- chung aller Rechte des Sozialpaktes reicht, die Kürzungen bei der Gesundheit am zurückhaltends- ten sein müssen. Solch drastische Menschenrechtsverletzungen wären auch in Rumänien ohne die mißbräuchliche Ausrufung eines Notstands (ein Notstand zur Umstrukturierung der Finanzverwal-tung?!) bzw. ohne Überschreitung der verfassungsmäßigen Kompetzen im Notstandsfall nicht möglich gewesen.


Ein für Deutschland vielleicht noch maßgeblicheres Beispiel ist das Euro-Stabilisierungsgesetz (EUStabG), dessen §1 Abs. 1 S. 2 ausdrücklich iwf-typische Kreditauflagen für Notfallkredite gegenüber in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Euromitgliedsstaaten will. In solch eine Notlage könnte auch Deutschland geraten bei einem Nachlassen des Bruttoinlandsprodukts (BIP), weil die Höhe der Zinsen, welche Staaten für ihre Schulden zahlen müssen, wesentlich vom Verhältnis der Gesamtverschuldung zum BIP bestimmt wird. Und für diesen Fall ist es erforderlich, schon jetzt die Grund- und Menschenrechtsprüfung durch das Parlament und die demokratische Legitimation durch Volksabstimmungen für die Zeiten jeglicher Arten von Notstand in Deutschland zu stärken, damit unsere Sozialversicherung nicht einfach wie in Rumänien durch vorauseilenden Gehorsam gegen-über dem IWF unter Außerachtlassung der Grund- und Menschenrechte geschädigt wird.


Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele von Grund- und Menschenrechtsverletzungen in Not- standszeiten durch Regierungen unterschiedlichster politischer Couleur finden.

Dass das gar nicht so weit weg ist, zeigen auch die Äußerungen des EU-Kommissionspräsidenten Jose Manuel Barroso, dass es bei Ablehnung des Euro-Stabilisierungsmechanismus auf Grund von zu geringer Liquidität von Euromitgliedsstaaten zu solcher Instabilität kommen könnte, dass das Militär die Macht übernehmen müsste. Es gibt jedoch keinerlei Vorschriften im EU-Primärrecht, welche ausdrücklich den Einsatz von militärdiktatorischen Elementen erlauben würden. Nicht ein-mal solche EU-Vorschriften, welche militärische Missionen unter Anknüpfung an Rechtsbegriffe wie „vom Menschen verursachte Katastrophe“ (Art. 222 AEUV), „Terrorismus“ (Art. 222 AEUV), „gescheiterte Staaten“ (Art. 42 EUV i. V. m. EU-Sicherheitsstrategie) oder „Krise“ (Art. 43 EUV) ermöglichen wollen, erlauben an irgendeiner Stelle, dies für die offizielle Einführung einer Militär-diktatur zu nutzen. Es scheint also auch bei Herrn Barroso um eine Überschreitung von Notstands-befugnissen gegangen zu sein, es sei denn, er hätte sich mißverständlich geäußert.


Gerade in Notstandszeiten bedarf es der starken demokratischen Hand des Volkes selbst, weil nach Art. 20 Abs. 1 GG das Volk der Souverän ist. Gerade in Notstandszeiten dürfen legislative Ent-scheidungen nicht auf kleinere oder demokratisch schwächer legitimierte Gremien oder Kommissi-onen, Währungsfonds oder gar direkt auf systemrelevante Banken übertragen werden, als dies außerhalb von Notständen zulässig ist.

Während eines Gesetzgebungsnotstands sind Volksabstimmungen erforderlich, um die vorüber- gehend verminderte Macht des Bundestags auszugleichen.

Ein Spannungsfall oder Einsätze von Streitkräften im Inneren können leicht für eine solche Fokussierung der Wahrnehmung führen, dass den Abgeordneten nicht mehr genug Aufmerksamkeit verbleibt, die in solchen Zeiten eingehenden Gesetzesinitiativen sorgfältig und unabhängig genug zu prüfen. Daher braucht es auch hier die Volksabstimmung als zusätzlichen Sicherheitsmechanismus.


Gerade in Notstandszeiten besteht ein erhöhtes Risiko von Grund- und Menschenrechtsverletzungen. Oft kommt es zu Notständen gerade erst in Folge von erheblichen Grund- und Menschen-rechtsverletzungen. Daher ist es in solchen Situationen besonders wichtig, dass genug Volksvertre- ter ein wachsames Auge auf diese Rechte haben. Diese Aufgabe kann gerade in Notstandszeiten nicht alleine dem Bundespräsidenten und dem Bundesverfassungsgericht aufgebürdet werden, sondern es bedarf gerade in solchen Zeiten in besonderem Maße der Vorsorge durch das Parlament und die Volksabstimmung.

Die erhöhte Grund- und Menschenrechtsprüfung durch das Parlament sowie die erhöhte Legitimati-on durch die Volksabstimmungen wirken versachlichend und ausgleichend auf die Bevölkerung und entziehen jeglichen aufrührerischen Tendenzen den Boden. Auch das Risiko des Entstehens einer rechtmäßigen Widerstandslage (Art. 20 Abs. 4 GG) wird so minimiert.

Quellen:http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/

1 Kommentar:

  1. In der Dialektik der Aufklärung versuchen sich Adorno und Horkheimer an einer differenzierten Betrachtung des Prozess der Rationalisierung, des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes. Sie zeigen, wie ambivalent und widersprüchlich dieser Vorgang ist. Den blinden Fortschrittsoptimismus des orthodoxen Marxismus lehnen sie ab. Aufklärung war wohl die ursprüngliche Intention des Menschen, sich aus der Herrschaft der Natur zu befreien, jedoch ist Selbstentfremdung der Preis dafür, dass Menschen die Natur bändigen konnten. Durch den Odysseus-Mythos illustrieren Adorno und Horkheimer, dass nur der gefesselte, beherrschte Mensch die Natur beherrschen kann, nur als Gefesselter kann der Mensch den Verlockungen der Natur widerstehen.

    Während das mythische Zeitalter die Natur beseelte, (Geister, Götter, Feen, Nymphen,..) wird in der Moderne die Natur, die Seele verdinglicht. Wir sehen nur Physis und Chemie. Alles was, über das rein Ökonomische, Technische hinausgeht, muss sich der Mensch an sich selbst abschneiden, wenn er die Souveränität über die Natur behalten will. Selbstentfremdung ist so der Preis für die Bändigung der Natur.

    Was im Prozess der Aufklärung zum Durchbruch kommt, ist nicht die Vernunft, ist nicht das Selbstbewusstsein des Menschen, sondern nur eine verkürzte Form des Denkens, nur die instrumentelle Vernunft, die alles dem Diktat des nutzenorientierten Kalküls unterwirft.

    Der Faschismus war für Adorno und Horkheimer kein Zivilisationsbruch, kein Rückfall in die Barbarei (wie die gegenwärtige herrschende Meinung will), sondern es war der äußerste Ausdruck, der extremste Ausdruck dieser Dialektik der Aufklärung. Es war und ist der Umschlag von gesellschaftlicher Rationalität in Irrationalität auf höchsten technischem und tiefsten menschlichem Niveau.

    Faschismus ist die totale Reduzierung des Menschen auf eine Sache, auf einen FALL. Jederzeit verfügbar (und im globalen Krieg jederzeit eliminierbar) ist der Mensch ein Anhängsel der Technologie, ein reines Objekt der bürokratischen Verfahren und der Macht. Die Macht wird sich jedes Recht nehmen, um den Menschen bis ins Innerste kontrollieren, anweisen und manipulieren zu können. Nur der mündige, der autonome, der selbstkritische Mensch hat überhaupt die Chance, sich gegen die Anfechtungen einer totalitären Macht zu schützen. Die Menschen dabei zu unterstützen, mündig, autonom und sich ihrer menschlichen Bedürfnisse bewusst zu werden, ist die eigentliche Aufgabe und Pflicht aller Sozialisten und Kommunisten.

    Solaris Post

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